Ein Gewerbe anmelden: die wichtigsten Informationen
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist die Gewerbeanmeldung. Zudem wird auch oftmals ein Gewerbeschein für einen Nebenjob benötigt. Ein Gewerbe kann bei dem zuständigen Gewerbeamt beantragt werden.
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der ein Gewerbe in Deutschland betreiben möchte, ein Gewerbe anmelden muss. Dies gilt auch für diejenigen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und zum Beispiel die Rechtsform des Betriebes ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen oder eine Zweigstelle des Betriebes gründen möchten. Alle selbstständigen Tätigkeiten, wie zum Beispiel aus den Bereichen der Industrie, dem Verlagswesen, Handwerk etc. fallen unter den Begriff Gewerbe. Hierzu zählen auch Verkäufe auf Floh- und Trödelmärkten. Zudem besteht für Gastronomen die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, denn kein Restaurant und keine Bar dürfen ohne diese Beantragung eröffnet werden.
Die Ausnahmen bilden die freien Berufe sowie die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereiche. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten, Künstler, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer etc.
Das Gewerbe wird bei dem zuständigen Gewerbeamt der Stadt angemeldet. Für die Erteilung eines Gewerbescheines muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Neben den persönlichen Daten muss der Gegenstand des Geschäfts bzw. die Art der selbstständigen Tätigkeit angegeben werden. Für die Anmeldung eines Gewerbes wird zudem eine Gebühr fällig. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das zuständige Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt schickt sodann an den Gewerbebetreibenden einen Fragebogen. Neben den allgemeinen Angaben zur Person und der Tätigkeit werden ebenfalls Fragen zu den Themen, wie zum Beispiel Art der Gewinnermittlung, Betriebskapital, Besteuerung als Kleinunternehmer etc. gestellt. Aufgrund dieser gemachten Angaben vergibt dann das Finanzamt eine entsprechende Umsatzsteuernummer für die Einkommenssteuer. Fällt die Gewerbetätigkeit unter die Kleinunternehmerregelung, wird keine Umsatzsteuernummer vergeben.